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1. |
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Umfang der Leistung |
1.1 |
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Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen. |
1.2 |
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Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, mitzuteilen, wofür er/sie die Übersetzung verwenden will, z.B. ob sie nur der Information, der Veröffentlichung u. Werbung, f. rechtliche Zwecke o. Patentverfahren, o. irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den/die damit befasste/n ÜbersetzerIn von Bedeutung ist. |
1.3 |
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Für den Fall, dass der/die AuftraggeberIn die Übersetzung f. einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben u. geliefert wurde, hat der/die AuftraggeberIn keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer (Übersetzungsbüro). |
1.4 |
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Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer selbige nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information auszuführen. |
1.5 |
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Übersetzungen werden vom Auftragnehmer im allgemeinen per E-Mail übermittelt, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. |
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2. |
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Honorare |
2.1 |
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Die Honorare (Preise f. Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers, die f. die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet, ausgenommen Dokumente. Letztere werden nach Seiten berechnet.
1 Zeile = ca. 55 Anschläge, 1 Seite = ca. 25 Schreibmaschinenzeilen (DIN A4). Als Mindestgebühr wird eine Seite in Rechnung gestellt. |
2.2 |
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Wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich erfolgte. |
2.3 |
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Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung eines ohne Gewährleistung abgegebenen Kostenvoranschlages als unvermeidlich, so kann der/die AuftraggeberIn, unter angemessener Vergütung der vom Auftragnehmer geleisteten Arbeit, vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sobald sich eine Überschreitung als unvermeidlich herausstellt, dem/r AuftraggeberIn dies unverzüglich anzuzeigen. |
2.4 |
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Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten als nicht verbindlich. Bei solchen Kostenvoranschlägen gelten die Sätze 2 u. 3 des Punktes 2.3 nicht. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen. |
2.5 |
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Datenträger gelten nicht als Übersetzungsunterlagen und kann für diese kein verbindlicher Kostenvoranschlag abgegeben werden. Falls vom/von der AuftraggeberIn die Übersetzung von einem gelieferten Datenträger gewünscht wird, hat der/die AuftraggeberIn dessen Inhalt auch in gedruckter Form auf Papier mit dem Datenträger mitzuliefern. Sollte der/die AuftraggeberIn nur den Datenträger zur Übersetzung vorlegen, steht es dem Auftragnehmer frei, dem Inhalt und Umfang seiner Leistung entsprechend einen Preis zu bestimmen. Bei Datenträgern haftet der Auftragnehmer nicht für allfällige Fehler oder Mängel, z.B. bei der Übertragung, Viren, etc. |
2.6 |
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Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden. |
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3. |
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Lieferung |
3.1 |
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Hinsichtlich der Frist f. die Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der/die AuftraggeberIn dies im vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung f. die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom/von der AuftraggeberIn zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen u. sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. |
3.2 |
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Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den/die AuftraggeberIn nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) u. der/die AuftraggeberIn alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Macht der/die AuftraggeberIn vom Rücktritt Gebrauch, so hat er/sie dem Auftragnehmer die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des/r Auftraggeber/s/In sind ausgeschlossen; davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. |
3.3 |
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Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail. Bei Lieferung durch Post oder Boten trägt der/die AuftraggeberIn die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung. |
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4. |
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Höhere Gewalt |
4.1 |
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Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den/die AuftraggeberIn unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den/die AuftraggeberIn, vom Vertrag zurückzutreten. Der/die AuftraggeberIn hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz f. bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. |
4.2 |
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Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stromausfall; Computer- und Serverausfall Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. |
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5. |
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Haftung für Mängel (Gewährleistung) |
5.1 |
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Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von zwei Wochen nach Ausfolgerung per E-Mail bzw. Postsendung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom/von der AuftraggeberIn in hinreichender Form schriftlich erläutert u. nachgewiesen werden. |
5.2 |
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Zur Mängelbeseitigung hat der/die AuftraggeberIn dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung u. Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er/sie diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der/die AuftraggeberIn keinen Anspruch auf Preisminderung. |
5.3 |
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Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der/die AuftraggeberIn vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. |
5.4 |
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Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die AuftraggeberIn nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung. |
5.5 |
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Für Übersetzungen, die f. Druckwerte verwendet werden, besteht eine Haftung f. Mängel nur dann, wenn der/die AuftraggeberIn in seinem/ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er/sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen u. wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur). In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz f. die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen. |
5.6 |
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Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. |
5.7 |
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Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt. |
5.8 |
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Für Abkürzungen, die vom/von der AuftraggeberIn bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. |
5.9 |
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Für die richtige Wiedergabe von Namen u. Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem/der AuftraggeberIn empfohlen, die Schreibweise von Namen u. Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch f. unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten. |
5.10 |
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Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen u. dergleichen wird keine Haftung übernommen. |
5.11 |
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Für vom/von der AuftraggeberIn beigestellte Manuskripte, Originale u. dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem/der AuftraggeberIn zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches f. die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3 sinngemäß. |
5.12 |
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Für die Vermittlung (Bereitstellung) von ÜbersetzerInnen bzw. DolmetscherInnen wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen f. bei der Auswahl vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden. |
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6. |
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Schadenersatz |
6.1 |
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Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung f. entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. |
6.2 |
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Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung f. Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt. |
6.3 |
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm Beschäftigten zu Geheimhaltung des Inhaltes der Übersetzungen zu verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beschäftigten haftet der Auftragnehmer nicht. |
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7. |
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Zahlung |
7.1 |
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Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung in bar zu erfolgen bzw. ist bei Erhalt der Honorarnote laut Details auf derselben prompt auf das Konto des Auftragnehmers zu leisten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen u. ausländischen AuftraggeberInnen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart u. wird die Übersetzung vom/von der AuftraggeberIn nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers/der Auftragsgeberin ein. |
7.2 |
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Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen Zinsfuß der Nationalbank in Anrechnung gebracht. |
7.3 |
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Bei Nichteinhaltung der zwischen AuftraggeberIn u. Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der/die AuftraggeberIn seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch f. Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1).
Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem/r AuftraggeberIn keinerlei Rechtsansprüche, anderseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert. |
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8. |
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Verbindlichkeiten des Vertrages |
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Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. |
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9. |
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Gerichtsstand |
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Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee zuständig. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. |
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